In Nürnberg darf am Karfreitag 2025 zum ersten Mal offiziell gefeiert werden. Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt die Veranstaltung in einem Club, obwohl bayerisches Feiertagsgesetz Tanz- und Musikdarbietungen an stillen Tagen verbietet.
Inhaltsverzeichnis:
- Genehmigung für Rakete-Club durch Nürnberger Ordnungsamt
- Entscheidungen auf Basis verfassungsrechtlicher Vorgaben
- Unterschiedliche Behandlung sorgt für Kritik
- Übersicht der stillen Tage in Bayern
Genehmigung für Rakete-Club durch Nürnberger Ordnungsamt
Am 18. April 2025 darf der Club Rakete in Nürnberg die Veranstaltung „Fever Dream“ durchführen. Damit wurde erstmals in Bayern eine Genehmigung für eine öffentliche Tanzveranstaltung am Karfreitag erteilt. Das Ordnungsamt in Nürnberg stimmte dem Antrag zu, obwohl eine ursprünglich geplante Eventreihe durch ein Gerichtsurteil im März untersagt wurde. Diese Entscheidung ermöglicht zumindest eine Einzelveranstaltung im Rahmen der Kampagne „Heidenspaß statt Hallelujah“.
Auch in Erlangen wurde eine Ausnahme erteilt. Dort darf der Club MixMax ebenfalls am Karfreitag geöffnet bleiben. Laut bfg war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 ausschlaggebend. Es stellt fest, dass das Feiertagsgesetz des Freistaats nicht pauschal über Grundrechte wie Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit gestellt werden darf.
Entscheidungen auf Basis verfassungsrechtlicher Vorgaben
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016 sind Ausnahmen an stillen Tagen erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung eine weltanschauliche Aussage hat und nicht ausschließlich dem Vergnügen dient. Aus diesem Grund verpflichtet sich der bfg, bei jeder genehmigten Veranstaltung auch über seine Ziele wie Demokratie, Menschenrechte und Trennung von Kirche und Staat zu informieren.
Der Verband argumentiert, dass solche Verbote Ausdruck staatlicher Bevormundung seien. Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, bezeichnet das Tanzverbot als Mittel zur Kontrolle von Bürgern. Ihrer Meinung nach widerspricht es einem demokratischen Rechtsstaat, wenn der Staat über die Freizeitgestaltung an religiös geprägten Feiertagen entscheidet.
Unterschiedliche Behandlung sorgt für Kritik
Die Entscheidung über die Genehmigung am Karfreitag hat auch eine Debatte über Gleichbehandlung ausgelöst. Nach Aussagen von Tammelleo gelten in Nürnberg doppelte Maßstäbe. Während die Clubveranstaltung strengen Auflagen unterliegt, beginnt am darauffolgenden Karsamstag das Nürnberger Frühlingsfest – ebenfalls an einem stillen Tag – mit Tausenden Besuchern.
Robert Pollack vom Nürnberger Ordnungsamt weist die Kritik zurück. Er erklärt, dass Karfreitag und Karsamstag gesetzlich unterschiedlich behandelt würden. Zudem sei das Frühlingsfest eine seit 1919 bestehende Tradition. Dennoch bleibt der Vorwurf bestehen, dass religiös motivierte Feiertagsregelungen nicht einheitlich durchgesetzt werden.
Übersicht der stillen Tage in Bayern
Die insgesamt neun stillen Tage im Jahr in Bayern sind:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- Heiliger Abend
Die Diskussion um das Feiertagsgesetz wird wohl weitergehen – besonders im Spannungsfeld zwischen Tradition und modernen Bürgerrechten.
Quelle: inFranken