Zum Jahreswechsel 2025 reagiert die Stadt Nürnberg auf wiederkehrende Sicherheitsprobleme in der Altstadt. Die bestehenden Feuerwerksverbotszonen werden erweitert. Die Maßnahmen sollen klarere Regeln schaffen, Risiken verringern und stark besuchte Bereiche schützen. Ein ähnlicher Organisationsaufwand zeigt sich auch bei großen Veranstaltungen wie dem sicheren Christkindlesmarkt in Nürnberg.
Inhaltsverzeichnis:
- Neue Verbotszonen hinter den Fleischbänken und Jakobsplatz
- Regelungen rund um die Nürnberger Burg
- Kontrollen, Bußgelder und Verkehrsbeschränkungen
Neue Verbotszonen hinter den Fleischbänken und Jakobsplatz
Die Stadt Nürnberg erweitert die bestehenden Feuerwerksverbotszonen um die Bereiche Hinter den Fleischbänken und den Jakobsplatz. Diese Entscheidung basiert auf hohen Besucherzahlen und wiederholten Verstößen in diesen stark frequentierten Bereichen. Besonders rund um die traditionelle Feuerzangenbowle sammeln sich viele Menschen. Ähnliche Besucherströme zeigen sich in der Innenstadt auch während saisonaler Veranstaltungen wie dem Weihnachtszauber.
In beiden Zonen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig untersagt. Die Regelung, veröffentlicht am 8. Dezember 2025, betrifft sämtliche Feuerwerksarten und gilt ohne zeitliche Einschränkungen.
Regelungen rund um die Nürnberger Burg
Im Umfeld der Burg gelten weiterhin zeitlich begrenzte Verbote. Zwischen 21 Uhr und 2 Uhr dürfen dort weder Feuerwerkskörper abgebrannt noch mitgeführt werden. Betroffen sind unter anderem die Vestnertorbrücke, die Stadt- und Landfreiung, der Platz an der Kaiserstallung, der Ölberg sowie Abschnitte der Burgstraße.
Zudem gilt ein Glasverbot auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung. Diese Vorgaben beruhen auf der Silvesterverordnung vom 15. Dezember 2016. Vergleichbare logistische Maßnahmen kommen in der Altstadt auch bei anderen Großereignissen zum Einsatz, zum Beispiel beim Trempelmarkt in der Nürnberger Altstadt.
Kontrollen, Bußgelder und Verkehrsbeschränkungen
Die Polizei führt in allen Verbotszonen verstärkte Kontrollen durch. Am Eingang zur Stadtfreiung werden Zugangskontrollen und Taschenprüfungen durchgeführt. Mitgeführte Feuerwerkskörper sowie Glasflaschen müssen abgegeben werden. Verstöße können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Zur Sicherung der Rettungswege werden mehrere Straßen rund um die Burg gesperrt. Die Sperrungen gelten von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr. Betroffen sind die Vestnertormauer, die Obere und Untere Söldnersgasse, der Paniersplatz sowie Teile der Burgstraße. Trotz zahlreicher Bürgeranfragen bleibt ein stadtweites Feuerwerksverbot nach aktueller Rechtslage ausgeschlossen.
Quelle: INFRANKEN, EXTRATIMEOUT
FAQ
Welche Bereiche in Nürnberg sind zu Silvester 2025 neu vom Feuerwerksverbot betroffen?
Neu betroffen sind die Bereiche Hinter den Fleischbänken und der Jakobsplatz, in denen das Abbrennen von Feuerwerk ganztägig verboten ist.
Warum wurden die Verbotszonen in der Nürnberger Altstadt erweitert?
Die Erweiterung erfolgt aufgrund großer Menschenansammlungen und wiederholter Verstöße beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in sensiblen Bereichen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Feuerwerksverbote?
Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Gelten die Einschränkungen rund um die Nürnberger Burg zeitlich begrenzt?
Ja, dort dürfen zwischen 21 und 2 Uhr weder Feuerwerkskörper abgebrannt noch mitgeführt werden.
Warum ist ein stadtweites Feuerwerksverbot in Nürnberg derzeit nicht möglich?
Die aktuelle Rechtslage erlaubt Verbote nur in Bereichen mit besonderen Gefahrenlagen, nicht jedoch für die gesamte Stadt.
Ich bin , Absolventin der Hochschule für Musik Nürnberg, und meine Mission ist es, Musik und Stadtgeschehen sichtbar zu machen.