Schulanmeldung 2025
fot: pixabay

Die Einschulung ist ein bedeutender Schritt im Leben eines Kindes. Eltern in Nürnberg müssen sich auf die Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 vorbereiten. Die Schulanmeldung findet am Mittwoch, dem 19. März 2025, von 14 bis 18 Uhr statt. Es gibt dabei wichtige Regelungen zur Schulpflicht, die beachtet werden müssen. Dieser Artikel erklärt die Einschulungsvoraussetzungen, den Einschulungskorridor und die Möglichkeiten zur vorzeitigen Einschulung.

Inhalt:

Schulpflicht und Anmeldung – wichtige Regelungen

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Eltern werden schriftlich zur Anmeldung eingeladen. Falls ein Kind später eingeschult werden soll, muss dies am 19. März 2025 beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden, sind ebenfalls schulpflichtig.

Einschulungskorridor – flexible Einschulungsmöglichkeiten

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, gibt es eine Wahlmöglichkeit. Eltern können nach Beratung mit der Schule entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst im folgenden Jahr eingeschult wird. Die Anmeldung und die Schuleingangsuntersuchung sind dennoch verpflichtend.

Falls die Einschulung verschoben werden soll, muss dies schriftlich bis spätestens zum 10. April 2025 mitgeteilt werden. Erfolgt keine Erklärung bis zu diesem Datum, tritt die Schulpflicht automatisch zum kommenden Schuljahr ein.

Vorzeitige Einschulung – Antrag und Voraussetzungen

Einige Eltern möchten ihr Kind früher einschulen lassen. Dies ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden, können mit einem Antrag regulär angemeldet werden. Die Schule überprüft dann die Schulfähigkeit.

Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden, gelten strengere Regeln. Zusätzlich zur Anmeldung ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Es muss belegen, dass das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag hierfür kann während der Schulanmeldung gestellt werden.

Schuleingangsuntersuchung – gesundheitliche Überprüfung

Die Einschulung setzt eine gesundheitliche Untersuchung voraus. Diese Schuleingangsuntersuchung wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg durchgeführt. Sie findet seit November 2024 statt und läuft noch bis September 2025.

Eltern erhalten dabei wichtige Informationen zur Schulfähigkeit ihres Kindes. Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Schulsprengel – welche Schule ist zuständig

Jedes Kind muss die Schule in seinem Wohnbezirk besuchen. Die Schulsprengelpflicht schreibt vor, dass Kinder in die nächstgelegene staatliche Grundschule eingeschult werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.

Wenn Eltern eine andere Schule bevorzugen, müssen sie einen Antrag stellen. Die gewünschte Schule muss aber Kapazitäten haben. Antragsformulare für Ganztagsklassen müssen bis zum 24. März 2025 eingereicht werden. Gastschulanträge sind bis spätestens 31. März 2025 einzureichen.

Kontakt und weitere Informationen

Eltern, die Fragen zur Anmeldung oder zur Schulpflicht haben, können sich an die zuständigen Stellen wenden:

  • Amt für Allgemeinbildende Schulen
  • Schulleitungen der Grundschulen

Weitere Informationen erhalten Eltern auch auf den Websites der Schulen.

Die Schulanmeldung ist eine gesetzliche Pflicht. Eltern müssen ihre Kinder an einer Grundschule anmelden. Ob öffentliche oder private Schule, die Anmeldung muss fristgerecht erfolgen.

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